Eins mit der natur

Enjoy the mountains!


 


Geführte Bergwanderungen und Schneeschuhtouren

Hüttenwanderungen

Höhenangsttraining

Informationen und Buchung:

Dieter Kattenbusch

Telefon 0043-5212-20275, 0043-699-13015200

d.kattenbusch@mx.de

Neu: WINTERWANDERN/Schneeschuhwandern und Meditation

Seefeld in Tirol vom 9.-16.3.2024; 5 Tage Wanderungen oder Schneeschuhtouren auf dem Seefelder Plateau sowie 5x Meditation. Ein Tag zur freien Verfügung. 7 Nächte (inkl. Frühstück). Kontakt: EARLA. Rund um den Berg -  https://www.earla.at/, 0043 5212 327277.


Bergwandern

Bergwandern - im Sommer wie im Winter - ist hocheffektives Körpertraining und zu­gleich Entspannung für die Psyche, Medi­tation.

 

Es trägt zur Erhöhung der Muskelkraft und der Kno­chen­dichte sowie zur Koordinationsfähigkeit bei.

 

Es verbessert die Beweglichkeit, fördert die Durch­blu­tung, erhöht den Stoffwechsel und stärkt das Immun­system.

 

Zahlreiche Gipfel warten darauf, von Ihnen bestiegen zu werden:

 

Rund um das Seefelder Plateau: Härmelekopf (2224m), See­fel­der Spitze (2221m), Große Arnspitze (2196m), Gehrenspitze (2367m), Hohe Munde (2592m) u.a.

 

Im Karwendel: Großer Solstein (2540m),  Soiern­spitze (2257m), Brunn­steinspitze (2179m), Pleisenspitze (2569m) u.a.

 

Nahe Innsbruck: Patscherkofel 2246m), Nockspitze (2403m), Glungezer (2678m), Rietzer Grieskogel (2884m).

 

Bei Imst: Tschir­gant (2370m).

 

In Südtirol z.B. der Schlern (2563m).

 

Oder über den Franzo­sensteig zur Ederkanzel … u.v.a.m.

 

Seefelder Spitze

 

Ich führe Sie gerne hinauf!

 Dieter Kattenbusch, Bergwanderführer

 



Und im Winter:

Schneeschuhtouren


Ideal für Grup­pen und Familien. Entfliehen Sie der Hek­tik der Schipisten, entdecken Sie unberührte Natur, las­sen Sie sich von der verschneiten Landschaft verzaubern.

Unter fachkundiger Anleitung lernen Sie das richtige Gehen mit Schneeschuhen.

Schneeschuh-Schnuppertouren und geführte Schnee­schuh­wanderungen jederzeit auf Anfrage möglich!

 

Mit etwas Glück macht man überraschende Bekanntschaften.

 

Geführte Bergwanderungen in Tirol und im angrenzenden Werdenfelser Land sowie in den Dolomiten. Alpenüberquerungen.

Schneeschuhtouren rund um Seefeld.

Seniorenwandern.

Gerne organisiere ich für Sie mehrtägige Wanderungen.

 

Voraussetzungen: gute Kondition, Trittsicherheit

 

Ausrüstung: stabile knöchelhohe Wanderschuhe mit Profilsohle, wetterfeste Kleidung, Tagesrucksack, Reservebekleidung/Wechselwäsche, Kopfbedeckung, Handschuhe, eventuell Wanderstöcke, Sonnenbrille oder Schneebrille, Sonnencreme, Verpflegung (reichlich Getränk), persönliche Medikamente, Geld für den Fall einer Einkehr ...

Bei Schneeschuhwanderungen zusätzlich: Schneeschuhe, Teleskopstöcke (können in den Seefelder Sportgeschäften ausgeliehen werden)

 

Termine nach Absprache

 

Bitte kontaktieren Sie mich:

Dieter Kattenbusch, Seefeld in Tirol

Tel. 0043-5212-20275 oder 0049-699-13015200

Mail: d.kattenbusch@gmx.de

 

Impressionen

Fotos durch Anklicken vergrößern!

 

Tiroler Bergsportführergesetz:

 

§ 15

 

Umfang der Befugnis

 

(1) Bergwanderführer sind zum erwerbsmäßigen Führen und Begleiten von Personen bei Bergwanderungen auf Wegen, deren Schwierigkeitsgrad jenen der nach den Richtlinien der Landesregierung über die Markierung von Bergwegen rot zu markierenden Wege nicht übersteigt, und im höchstens mittelschwierigen weglosen Gelände befugt. Im Winter dürfen nur

 

a) höchstens mittelschwierige Wege, die offenkundig nicht von Lawinen bedroht sind,

b) höchstens mittelschwieriges wegloses Gelände, das offenkundig nicht von Lawinen bedroht ist, sowie

c) auf Gletschern vom Wegehalter geöffnete Winterwanderwege begangen werden.

 

Bergwanderführer sind weiters zum erwerbsmäßigen Unterweisen von Personen in den Fertigkeiten des Bergwanderns und zur Vermittlung von Kenntnissen hierüber berechtigt.

 

(2) Ein Bergwanderführer darf die zur Durchführung einer geplanten Bergwanderung erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen.

 

(3) Personen, denen die Befugnis als Bergwanderführer verliehen wurde, sind zur Führung der Berufsbezeichnung „Bergwanderführer“ berechtigt.